Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 23. August 2026 · gültig für Verträge ab Wirksamwerden
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Überlassung der Software Kanvexa durch Rakhman Vakhabov, auftretend als abyad, clear vision (im Folgenden „Anbieter"), an Kunden.
1.2 Der Anbieter kontrahiert ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Der Kunde sichert bei Vertragsabschluss zu, in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
1.4 Der Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder durch Freischaltung des Zugangs. Angaben auf der Website sind unverbindliche Einladungen zur Angebotslegung.
1.5 Diese Bedingungen werden wirksam, sobald der Anbieter die für die Erbringung erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt hat. Bis dahin erfolgt eine Nutzung ausschließlich unentgeltlich und ohne Leistungsanspruch.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden Kanvexa als über das Internet nutzbare Software zur Verfügung (Software as a Service). Eine Überlassung des Programmcodes oder eine Installation beim Kunden ist nicht geschuldet.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung und dem gewählten Tarif. Der Zugang erfolgt über eine dem Kunden zugewiesene Adresse in der Form kunde.kanvexa.io.
2.3 Der Übergabepunkt der Leistung ist der Ausgang des Rechenzentrums, in dem die Software betrieben wird. Die Internetverbindung, die Endgeräte und die dafür erforderliche Software liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
2.4 Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Er ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, sofern der vertraglich vereinbarte Zweck erhalten bleibt und dem Kunden daraus keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Der Entfall wesentlicher Funktionen wird mindestens drei Monate vorher in Textform angekündigt; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt zu.
3. Testzugang
3.1 Der Anbieter kann einen befristeten Testzugang unentgeltlich zur Verfügung stellen. Für diesen gelten die Bestimmungen dieser Bedingungen mit Ausnahme jener über Entgelt, Verfügbarkeit, Gewährleistung und Datensicherung.
3.2 Der Testzugang begründet keinen Anspruch auf Verfügbarkeit, auf Erhalt der erfassten Daten oder auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags. Nach Ablauf ist der Anbieter berechtigt, den Zugang samt Inhalt entschädigungslos zu löschen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, keine für seinen Betrieb wesentlichen Daten ausschließlich im Testzugang zu führen.
3.3 Die öffentlich zugängliche Demonstrationsumgebung enthält ausschließlich erfundene Daten und wird binnen weniger Stunden automatisch gelöscht. Die Eingabe echter personenbezogener Daten in diese Umgebung ist untersagt.
4. Nutzungsrecht
4.1 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software bestimmungsgemäß im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
4.2 Die Nutzung ist auf die im Tarif vereinbarte Zahl benannter Benutzer beschränkt. Ein Benutzerkonto darf nicht von mehreren Personen gemeinsam verwendet werden. Die Übertragung eines Kontos auf eine andere Person ist bei Personalwechsel zulässig.
4.3 Untersagt sind insbesondere: die Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte gegen Entgelt, das Zurückentwickeln, Entschlüsseln oder Nachbauen der Software, das automatisierte Auslesen von Inhalten über die vorgesehenen Schnittstellen hinaus sowie Handlungen, die geeignet sind, die Verfügbarkeit für andere Kunden zu beeinträchtigen.
4.4 Konzernunternehmen des Kunden gelten als Dritte, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Verfügbarkeit und Wartung
5.1 Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt nach Punkt 2.3.
5.2 Nicht als Ausfall gelten: angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Ausfälle von Netzbetreibern oder Rechenzentren, sowie Beeinträchtigungen, die auf Handlungen des Kunden zurückgehen.
5.3 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Zeiten von Montag bis Freitag, 6 bis 18 Uhr, durchgeführt und mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Sicherheitsrelevante Eingriffe darf der Anbieter ohne Vorankündigung vornehmen.
5.4 Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat 95 %, wird dem Kunden auf Verlangen ein Zehntel des auf diesen Monat entfallenden Entgelts gutgeschrieben; unterschreitet sie 90 %, ein Viertel. Weitere Ansprüche wegen Nichtverfügbarkeit bestehen nur nach Punkt 12.
6. Unterstützung
6.1 Der Anbieter beantwortet Anfragen zur Nutzung der Software über die in der Anwendung vorgesehene Support-Funktion sowie per E-Mail an Werktagen von Montag bis Freitag.
6.2 Der Anbieter bemüht sich, auf Anfragen binnen eines Werktags zu reagieren. Eine Zusage bestimmter Lösungszeiten besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.
6.3 Leistungen, die über die Beantwortung von Anwendungsfragen hinausgehen, insbesondere Datenübernahmen, Schulungen und kundenspezifische Anpassungen, werden gesondert beauftragt und nach Aufwand verrechnet.
7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde benennt eine ansprechbare Person und hält deren Kontaktdaten aktuell.
7.2 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht weiter und verpflichtet seine Benutzer entsprechend. Er meldet dem Anbieter unverzüglich jeden Verdacht auf missbräuchliche Nutzung.
7.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung sämtlicher von ihm oder seinen Benutzern eingegebener Daten berechtigt ist, insbesondere zur Eingabe personenbezogener Daten Dritter.
7.4 Der Kunde stellt keine Inhalte ein, die gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Er hält den Anbieter hinsichtlich Ansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, schad- und klaglos, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
7.5 Der Kunde prüft die von ihm erzeugten Auswertungen und Berichte vor deren Weitergabe an Dritte auf Richtigkeit.
8. Entgelt und Zahlung
8.1 Es gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Preisliste. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
8.2 Der Kunde wählt zwischen monatlicher und jährlicher Zahlung. Bei jährlicher Zahlung wird das Entgelt im Voraus in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei monatlicher Zahlung wird das Entgelt jeweils zu Monatsbeginn im Voraus mittels SEPA-Lastschrift eingezogen; der Kunde erteilt dafür ein Mandat und sorgt für Deckung des Kontos.
8.3 Überschreitet die Zahl aktiver Benutzer die im Tarif enthaltene Anzahl, wird die Differenz für die betroffenen Monate nachverrechnet. Der Anbieter weist den Kunden vor der ersten Nachverrechnung darauf hin.
8.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB. Der Anbieter ist nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, den Zugang bis zum Ausgleich zu sperren. Die Sperre lässt die Zahlungspflicht unberührt.
8.5 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
8.6 Der Anbieter darf das Entgelt einmal jährlich, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn, anpassen. Die Anpassung wird mindestens acht Wochen vorher in Textform angekündigt. Übersteigt sie den Verbraucherpreisindex der letzten zwölf Monate um mehr als drei Prozentpunkte, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt zu.
9. Datenschutz
9.1 Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die vor Beginn der Verarbeitung abzuschließen ist und diesen Bedingungen vorgeht.
9.2 Der Anbieter verarbeitet die Daten des Kunden ausschließlich weisungsgebunden und im Rahmen der Leistungserbringung. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken, insbesondere zu Werbe- oder Trainingszwecken, findet nicht statt.
9.3 Die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter wird dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.
10. Datensicherung, Export und Rückgabe
10.1 Der Anbieter erstellt arbeitstäglich Sicherungen der Datenbestände und bewahrt diese mindestens 14 Tage auf. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung nach technischen Störungen und begründen keinen Anspruch auf Wiederherstellung einzelner vom Kunden gelöschter Inhalte.
10.2 Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die in der Anwendung vorgesehenen Ausgabefunktionen exportieren.
10.3 Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten auf Verlangen binnen 30 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Nach Ablauf von 60 Tagen ab Vertragsende ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet, sämtliche Daten des Kunden zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
11. Vertraulichkeit
11.1 Die Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
11.2 Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
12. Gewährleistung
12.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragsdauer die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und im Rahmen der Verfügbarkeit nach Punkt 5 nutzbar ist.
12.2 Mängel sind vom Kunden nachvollziehbar zu beschreiben, unter Angabe der Schritte, die zu ihrem Auftreten führen. Der Anbieter behebt Mängel innerhalb angemessener Frist. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit begründet keinen Gewährleistungsanspruch.
12.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird abbedungen. § 377 UGB bleibt unberührt.
12.4 Keine Gewährleistung besteht für Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäßer Nutzung, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter oder auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen.
13. Haftung
13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Entgelt.
13.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
13.4 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegen und die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Angriffe auf die Infrastruktur, befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, kann jede Partei den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist auflösen.
15. Vertragsdauer und Beendigung
15.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten in Textform gekündigt werden, bei monatlicher Zahlung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, bei jährlicher Zahlung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Abrechnungsperiode. Die Frist richtet sich damit stets nach dem gewählten Zahlungsrhythmus.
15.2 Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung, bei erheblicher Verletzung der Pflichten nach Punkt 4 oder 7 sowie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
15.3 Mit Wirksamwerden der Beendigung endet das Nutzungsrecht. Für die Herausgabe und Löschung der Daten gilt Punkt 10.3.
16. Änderung dieser Bedingungen
16.1 Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an geänderte Leistungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
16.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang, gelten sie als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
17. Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenz anführen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Nennung sodann binnen angemessener Frist.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
18.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
18.4 Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag im Zuge einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Dritten übertragen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
18.5 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.